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Förderverein

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendarbeit für alle Abteilungen des TSV Murnau.

Dies wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln, die für Maßnahmen und Anschaffungen des TSV Murnau verwendet werden. 
Die Abteilungen können hierzu Anträge an den Hauptverein stellen, die dann an den Förderverein weitergeleitet werden. Der Förderverein entscheidet eigenständig über die zu fördernden Vorhaben, Maßnahmen und Anschaffungen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verwendung nur für steuerbegünstigte Zwecke des TSV Murnau erfolgt.
Die Mittel des Fördervereins und die Spenden an den Verein dürfen nur zur Erstattung der dem Verein erwachsenden Kosten und für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Fördervereins erhalten keine Zuwendungen aus diesen Einnahmen.

1. Vorsitzender: Rene Leben
2. Vorsitzender: Nikos Lotos
Kassier: Bernhard Gerstberger
Schriftführerin: Gabriele Herrele
Beisitzer: Rainer Hofmann

Förderverein TSV Murnau
Rene Leben

Steinstr. 6
82362 Weilheim i. OB

Mail: weilheim-leben@web.de

 

Wer den Jugendsport in Murnau fördern will, kann dies durch seine Mitgliedschaft im Förderverein bekunden. Die Mitgliedsbeiträge und auch darüber hinaus erfolgte  Geld- und/oder Sachspenden werden satzungsgemäß verwendet. Der Mitgliedsbeitrag im Förderverein beträgt 12 Euro jährlich. Der Mitgliedsantrag ist im Downloadbereich verfügbar

Eine sinnvolle und angestrebte Förderung, gerade der Jugendmannschaften ist jedoch nur mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung möglich. An jedes Mitglied erfolgt deshalb die Bitte, die Förderung jährlich in Form einer Geld- oder Sachspende zu unterstützen.

VR-Bank Garmisch-Partenkirchen

IBAN DE54 7039 0000 0001 8743 90    BIC GENODEF1GAP

Geld- oder Sachspenden von Nichtmitgliedern werden natürlich auch gerne entgegengenommen! Für Geld- und Sachspenden (gegen Nachweis) über den Mitgliedsbetrag hinaus erhält jede Spenderin und Spender eine Spendenquittung, die steuerlich voll abzugsfähig ist.
Die Spenden können selbstverständlich zweckgebunden, d. h. zielgerecht für z. B. eine bestimmte Jugendmannschaft oder eine bestimmte Maßnahme und Veranstaltung, usw. getätigt werden.

Vielen Dank für die Unterstützung!

Im Namen der Vorstandschaft

Rene Leben
1. Vorsitzender

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